Zusätzlich zu den ganzjährigen SUP Verboten, gibt es über die Wintermonate auf einigen Gewässern zeitliche Befahrungsverbote, um Natur und Umwelt zu schützen. Diese gelten auch für uns SUPer. (Befahrungsregeln – was hat es damit eigentlich auf sich?).
Wir haben die wichtigsten davon für Euch zusammengestellt:
Baden-Württemberg
- Donau – Öpfinger Stausee: 1.11.-31.03. Befahrungsverbot
- Max-Eyth-See (Stuttgart): 1.11.-28.02. Befahrungsverbot
Bayern
- Ammer – Kammerl bis Böbiger Brücke: 16.10.-30.04. Befahrungsverbot
- Ammersee: freiwilliges Befahrungsverbot vom 30.10.-31.03.
- Starnberger See: freiwilliges Befahrungsverbot vom 30.10.-31.03.
Brandenburg
- Rhin – Rheinsberg bis Zippelsförde (1.11.-15.06. Befahrungsverbot)
Niedersachsen
- Dümmer See: Befahrungsverbot vom 1.11.-31.03.
- Luhe – Hützel bis Schwindebeck: Befahrungsverbot vom 16.10.-29.06.
- Steinhuder Meer: Befahrungsverbot vom 1.11.-19.03.
- Wümme – ab dem Zusammenfluss Südarm/Nordarm: Befahrungsverbot vom 1.11.-30.04.
NRW
- Lippe (km 175 – 169,3): Befahrungsverbot vom 1.12.-28.02.
- Ruhr – Brücke Wildeshausen bis Haus Fürchten: Befahrungsverbot vom 16.10.-31.03.
Rheinland-Pfalz
- Silbersee – 1.11.-15.03. Befahrungsverbot
Weitere SUP Verbote findet Ihr auf unser SUP Verbote-Karte. Eine ausführliche Übersicht aller Befahrungsverbote bietet der DKV.
Bitte haltet Euch an diese SUP Verbote und informiert auch andere darüber.
Happy Winter-Paddling. 🙂