SUP Verbote im Winter

Zusätzlich zu den ganzjährigen SUP Verboten, gibt es über die Wintermonate auf einigen Gewässern zeitliche Befahrungsverbote, um Natur und Umwelt zu schützen. Diese gelten auch für uns SUPer. (Befahrungsregeln – was hat es damit eigentlich auf sich?).

Wir haben die wichtigsten davon für Euch zusammengestellt:

Baden-Württemberg

  • Donau – Öpfinger Stausee: 1.11.-31.03. Befahrungsverbot
  • Max-Eyth-See (Stuttgart): 1.11.-28.02. Befahrungsverbot

Bayern

Brandenburg

  • Rhin – Rheinsberg bis Zippelsförde (1.11.-15.06. Befahrungsverbot)

Niedersachsen

  • Dümmer See: Befahrungsverbot vom 1.11.-31.03. 
  • Luhe – Hützel bis Schwindebeck: Befahrungsverbot vom  16.10.-29.06. 
  • Steinhuder Meer: Befahrungsverbot vom 1.11.-19.03.
  • Wümme – ab dem Zusammenfluss Südarm/Nordarm: Befahrungsverbot vom 1.11.-30.04. 

NRW

  • Lippe (km 175 – 169,3): Befahrungsverbot vom 1.12.-28.02.
  • Ruhr – Brücke Wildeshausen bis Haus Fürchten: Befahrungsverbot vom 16.10.-31.03. 

Rheinland-Pfalz

  • Silbersee – 1.11.-15.03. Befahrungsverbot

Weitere SUP Verbote findet Ihr auf unser SUP Verbote-Karte. Eine ausführliche Übersicht aller Befahrungsverbote bietet der DKV.

Bitte haltet Euch an diese SUP Verbote und informiert auch andere darüber. 

Happy Winter-Paddling. 🙂

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