Beschränkung des Gemeingebrauchs laut Verordnung vom 13.08.2003:
vom 01.05. bis 30.09. darf der Weitmannsee nicht "mit Fahrzeugen, auch wenn sie keine eigene Triebkraft besitzen" (also auch SUP), befahren werden.
Verbotstyp: zeitlich eingeschränktes Befahrungsverbot
Woher weißt Du, dass SUP hier verboten ist? : Nachfrage von SUPscout beim LRA Aichach-Friedberg am 10.05.2022
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Comments (1)
Ich war soeben beim Baden am Weitmannsee. Mindestens 10 – 15 Badegäste beim SUP beobachtet. Zudem einige andere in größeren Schlauchbooten – natürlich mit Paddeln – auf dem See unterwegs. Ich finde, wenn man schon solche Verbote erlässt, muss man sie auch kontrollieren. Ansonsten sind sie sinnlos und können aufgehoben werden.